ISO 15118 Regelung ab 01.01.2027

Ab dem 01.Januar 2027 wird die erweiterte Kommunikationsnorm EN ISO 15118-20-2022 in der EU zur gesetzlichen Pflicht für neu installierte und grundlegend modernisierte Ladepunkte – öffentlich wie privat. Damit greift die nächste Stufe für eine zukunftssichere und smarte Netzintegration.*

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst:

Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur Unterstützung von ISO 15118-20 gilt ab 2027 nicht mehr nur für öffentliche Ladesäulen, sondern explizit auch für neu errichtete oder grundlegend renovierte private sowie gewerbliche Ladepunkte (z.B. Firmenparkplätze oder Wallboxen in Mehrparteienhäusern).
Bestandsschutz: 
Bereits bestehende Ladestationen müssen in der Regel nicht nachgerüstet werden, solange sie nicht grundlegend erneuert oder im Zuge größerer Sanierungen umgebaut werden.
Was wird Pflicht?
Kommunikationsfähigkeit:
Die Ladestation muss rein technisch in der Lage sein, das Protokoll der ISO 15118-20 zu unterstützen.
Keine unmittelbare Hardware-Pflicht für bidirektionales Laden:
Die Norm schreibt vor, dass die Kommunikationsseite dafür bereit sein muss (Smart Charging und die theoretische Fähigkeit zur bidirektionalen Datenübertragung). Es besteht jedoch keine Pflicht für Endverbraucher, zwingend eine teure, voll funktionale bidirektionale DC-Wallbox zu kaufen, sofern diese Funktion (Vehicle-to-Grid /Vehicle-to-Home) nicht aktiv genutzt werden soll.
Praktische Vorteile
Flächendeckendes Plug & Charge:
Durch die Norm identifiziert sich das Elektroauto beim Einstecken des Kabels automatisch über digitale Zertifikate an der Ladesäule. Das Freischalten per Ladekarte, RFID-Chip oder Smartphone-App entfällt.
Höhere IT-Sicherheit:
ISO 15118-20 nutzt modernste Verschlüsselungsstandards (wie TLS 1.3), was die Kommunikation zwischen Auto, Ladesäule und dem Stromnetz extrem manipulationssicher macht.

*rechtliche Grundlage: delegierte Verordnung (EU) 2025/2026 zur europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulations).